Sicher geniessen
Lebensmittel- & Allergenhinweise
Produktinformationen werden vor dem Verkauf mit Rezept und Originaldeklaration abgeglichen.
- Allergene direkt auf der Produktseite
- Originaletikett bleibt bei Markenware massgeblich
- Rezeptblätter für hausgemachte Knödel
Verbindliche Produktinformation
Für Lebensmittel im Schweizer Onlinehandel gelten die gesetzlichen Informationspflichten ebenso wie im stationären Verkauf. Die erforderlichen Angaben müssen vor Abschluss des Kaufs zugänglich sein.
Massgeblich ist die Kennzeichnung der tatsächlich gelieferten Ware. Ändert ein Hersteller Rezeptur oder Deklaration, wird die Produktseite aktualisiert.
Allergene und Spuren
Die Produktseite nennt bekannte beziehungsweise nach aktuellem Rezeptstand erwartete Allergene. Vor Verkaufsfreigabe werden alle Angaben anhand eines freigegebenen Rezeptblatts oder einer aktuellen Lieferantenspezifikation geprüft.
Spurenhinweise beschreiben mögliche unbeabsichtigte Einträge in der Produktion. Personen mit schweren Allergien sollen sich bei Unklarheiten vor einer Bestellung an den Kundenservice wenden und stets die Kennzeichnung der gelieferten Packung prüfen.
Hausgemachte Knödel
Die Knödelrezepte stammen von Margit und Gerhard aus Schwaz, Tirol. Für jede Sorte werden Zutatenmengen, Herstellungsablauf, Kreuzkontakt-Risiken, Charge, Haltbarkeit, Lagerung und Zubereitung in einem Produktionsblatt festgehalten.
Kühlkette und Zubereitung
Die auf Produkt und Verpackung angegebene Lagertemperatur ist einzuhalten. Tiefgekühlte Ware darf nach dem Auftauen nicht erneut eingefroren werden, sofern die Kennzeichnung nichts anderes vorsieht.
Zubereitungshinweise dienen einem sicheren und bestmöglichen Genuss. Bei Abweichungen ist die Kennzeichnung der gelieferten Ware vorrangig.
Offizielle Informationen
Diese Hinweise dienten als Grundlage für den Entwurf. Vor Verkaufsstart ersetzt eine auf den tatsächlichen Betrieb abgestimmte Fassung den aktuellen Aufbau-Stand.